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Kulturgütertransfergesetz
(KGTG)
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Am 1. Juni
2005 sind das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer
(KGTG) und die Vollziehungsverordnung (KGTV) in Kraft getreten.
Das KGTG regelt die Einfuhr von Kulturgut in die Schweiz, seine
Durch- und Ausfuhr sowie seine Rückführung aus der Schweiz
(Art. 1 KGTG). Mit diesem Gesetz will der Bund einen Beitrag zur
Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit leisten und Diebstahl,
Plünderung und illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgut verhindern.
Das KGTG betrifft insbesondere die Bereiche:
- Schutz
des schweizerischen kulturellen Erbes (Ausfuhr von Kulturgütern
aus der Schweiz)
- Beitrag
zum Schutz des kulturellen Erbes anderer Staaten (Einfuhr
von Kulturgütern in die Schweiz)
- Förderung
des internationalen Austauschs zwischen Museen (Rückgabegarantien
für Museen)
- Sorgfaltspflichten
für Kunsthandel und Auktionswesen
Das Gesetz
ist nur auf Kulturgüter anwendbar.
Der Begriff «Kulturgut» ist in Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes
geregelt.
Für weitergehende Informationen konsultieren Sie bitte die
Webseite des Bundesamtes für Kultur oder kontaktieren
Sie uns.
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